Rauchmelderpflicht

 Seit dem 31.12.2014 müssen in allen Gebäuden in Baden-Württemberg rauchmelder verbaut werden. 

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Die entsprechende Erläuterung gemäß des Staatsministeriums Baden-Württemberg, Pressestelle der Landesregierung, lautet:
Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.“
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 
  • Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)

    • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der unmittelbare Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst
      ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
    • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

    Prüfzeichen für Rauchmelder

    Inzwischen sind auf dem Markt zahlreiche Rauchmelder in unterschiedlichen Preisklassen erhältlich. Prüfzeichen sind daher eine gute Orientierungs- und Entscheidungshilfe vor dem Kauf. Nicht selten sind aber viele Verbraucher verunsichert, auf welche Zeichen sie vertrauen sollen. Gibt es Siegel, die von der Feuerwehr empfohlen werden? Wofür stehen Prüfzeichen wie “Q” oder “CE” und was sollte man beim Rauchmelder-Kauf beachten?

    Prüfzeichen: Das sagt der Bundesgerichtshof
    Wer mit Güte-, Qualitäts- oder Prüfzeichen wirbt, muss diese auch inhaltlich erklären, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom Juli 2016 (Az.: I ZR 26/15). Informationen zu den Prüfkriterien sowie zur Art der durchgeführten Prüfungen müssen zugänglich gemacht werden. In der Praxis fehlen leider solche Erläuterungen auf den Produktverpackungen häufig, was bei Verbrauchern zu großer Verunsicherung führt.

    Rauchmelder-Prüfzeichen: Empfehlung der Feuerwehr
    Feuerwehr und Brandschutzexperten empfehlen seit längerem Rauchmelder mit dem “Q” als Qualitätszeichen. Dieses Siegel kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder und bietet damit eine sichere Entscheidungshilfe beim Rauchmelderkauf. Die von renommierten Prüfinstituten überprüften strengen Prüfkriterien stellen sicher, dass Fehlalarme durch Rauchmelder reduziert werden. Melder mit der Auszeichnung “Q” sind daher besonders stabil gegen äußere Einflüsse und verfügen über eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, die einen zuverlässigen Langzeiteinsatz gewährleistet.

    Q steht für Qualität
    Besonders bei großen Ausschreibungen wird regelmäßig das “Q” vorausgesetzt, denn das Siegel bietet eine sichere Entscheidungshilfe beim Kauf von Qualitätsmeldern. Das „Q“ beruht auf den Anforderungen der Richtlinie 14-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Das Qualitätszeichen bietet damit ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit. Rauchmelder mit dem “Q” als Qualitätszeichen weisen automatisch das CE-Zeichen und die DIN EN 14604 aus. Letztere ist eine europäische Produktnorm, legt die Mindestanforderungen für Rauchmelder fest und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung beinhaltet damit kein qualitative Aussage, sondern legt nur einen gemeinsamen Mindeststandard fest.
    Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen “Q” sind bereits ab 20 Euro im Handel erhältlich.

    Quelle: Rauchmelder Lebensretter

    Letzte Änderung am Montag, 17 Februar 2020 20:34

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